Verkehrswertgutachten für Immobilien in Berlin, Brandenburg und Sachsen
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Dabei werden insbesondere die Lage, der Zustand und die Eigenschaften des Grundstücks und der Gebäude sowie die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt berücksichtigt. Die Wertermittlung erfolgt nach den Vorgaben der ImmoWertV und wird nachvollziehbar und objektbezogen begründet.


Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Vermögensübersicht
Erbschaft und Schenkung
Zugewinnausgleich bei Scheidung
Auflösung von Erbengemeinschaften
Finanzgerichtsverfahren
Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gemäß § 198 BewG
Betreuung und Nachlassangelegenheiten
gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten
✓ Objektive und unabhängige Bewertung
✓ Nachvollziehbare Wertermittlung nach ImmoWertV 2021
✓ Gerichtsfeste Dokumentation
✓ Fundierte Marktanalyse
✓ Persönliche Betreuung
✓ Transparente Vorgehensweise
Warum ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigen?
Professionelle Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg
Verkehrswertermittlung durch einen qualifizierten Sachverständigen


Immobiliengutachten auf Grundlage aktueller Marktdaten
Für eine belastbare Immobilienbewertung reicht eine überschlägige Schätzung des Immobilienwerts nicht aus. Ein Verkehrswertgutachten berücksichtigt neben den objektspezifischen Eigenschaften insbesondere die Lage, den baulichen Zustand, rechtliche Gegebenheiten sowie die Verhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt.
Für die Wertermittlung in Berlin und Brandenburg werden die verfügbaren Marktdaten der zuständigen Gutachterausschüsse sowie weitere bewertungsrelevante Daten ausgewertet und sachverständig eingeordnet. Dadurch wird der ermittelte Verkehrswert nachvollziehbar aus den tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsobjekts und den Verhältnissen des Immobilienmarktes abgeleitet.
Ich erstelle fundierte Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungs- und Teileigentum in Berlin und Brandenburg.
Die Immobilienbewertung erfolgt objektbezogen auf Grundlage der ImmoWertV und unter Berücksichtigung der örtlichen Grundstücks- und Immobilienmarktdaten. Je nach Bewertungsobjekt kommen das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung.
Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare, begründete und dokumentierte Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) gemäß § 194 BauGB.
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Martin Schwarzwälder
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