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Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks wird gemäß § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks erzielbar wäre.
Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Vermögensübersicht
Erbschaft und Schenkung
Zugewinnausgleich bei Scheidung
Auflösung von Erbengemeinschaften
Finanzgerichtsverfahren
Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gemäß § 198 BewG
Betreuung und Nachlassangelegenheiten
gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten
✓ Objektive und unabhängige Bewertung
✓ Nachvollziehbare Wertermittlung nach ImmoWertV 2021
✓ Gerichtsfeste Dokumentation
✓ Fundierte Marktanalyse
✓ Persönliche Betreuung
✓ Transparente Vorgehensweise
Warum ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigen?
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Der Immobilienmarkt in Berlin und Brandenburg ist dynamisch und komplex. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden oder den optimalen Verkaufspreis zu erzielen, reicht eine einfache Online-Schätzung oft nicht aus. Als zertifizierter Sachverständiger analysiere ich aktuelle Markttrends, Standortfaktoren und Objektdaten sehr genau. Ich liefere Ihnen belastbare Marktwertanalysen, die Ihre Investitionen langfristig absichern und Ihnen Verhandlungssicherheit bieten.
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Martin Schwarzwälder
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